Das Berufsfeld

Das Berufsfeld für Absolventen des Studienganges Agrarwissenschaft ist breit gefächert. Neben den klassischen landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind die Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereiches (Pflanzenschutz, Saatgut, Molkereien, etc.) als Arbeitgeber von großer Bedeutung. Eine bedeutende Rolle spielt auch der öffentliche Dienst (Verwaltung, Beratung, Bildung). Ebenso sind die vielfältigen Organisationen, Vereine und Verbände zu nennen, die sich für die Interessen der Branche einsetzen und sie in die Öffentlichkeit und die Politik tragen. Auch Banken und Versicherungen sind potentielle Arbeitgeber.

Agrarwissenschaften

Die Agrarwissenschaften beschäftigen sich mit allen Fragen rund um die primäre Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie nachwachsender Rohstoffe. Sie wird unterteilt in Pflanzenwissenschaften, Tierwissenschaften und Agrarökonomie.

Aufbauend auf den naturwissenschaftlichen sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen wird Fachwissen in sämtlichen Bereichen der Agrarwissenschaften vermittelt – von Boden, Pflanze, Tier, Technik bis zur Agrarpolitik.

Das Studium umfasst sehr viele unterschiedliche Bereiche. Die Studierenden können verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten in Kombination mit Wahlmodulen wählen. Alle Universitäten und Fachhochschulen, die ein agrarwissenschaftlichges Studium anbieten, haben mittlerweile vom Diplom auf die neuen Studiengänge Bachelor und Master umgestellt.

Da das Agrarstudium sich mit sehr vielen Themenbereichen befasst, bestehen vielfältige Berufsmöglichkeiten, ob in der Forschung, in der Züchtung, in der Beratung, in der Praxis sowie in der (Fach-)presse. Auch außerhalb der Agrarbranche werden Agraringenieure bzw. Bachelor- und Masterabsolventen der Agrarwissenschaften eingestellt, wie z. B. in Banken oder Versicherungen. Die Vielseitigkeit dieses Studiums macht es besonders interessant.

Wo gab es den ersten Job?

Bachelor

Der Bachelor ist der erste akademische Grad und berufsqualifizierende Abschluss eines gestuften Universitäts- oder Hochschulstudiums. Mit dieser staatlichen Abschlussbezeichnung einer grundständigen wissenschaftlichen Ausbildung können in der zeitlichen Abfolge von akademischen Graden der Master und danach der Doktor folgen.

Von den Hochschulen werden unterschiedlich ausgerichtete Bachelorstudiengänge angeboten. Die Studienprogramme untergliedern sich in der Regel in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule, die auch berufspraktische Projekte oder Praxissemester einschließen sowie studienbegleitende Prüfungen vorsehen. Die Regelstudienzeit beträgt sechs bis acht Semester.

Zugangsvoraussetzung für ein Bachelorstudium ist im Allgemeinen der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Einige Universitäten und Hochschulen verlangen darüber hinaus ein Vorpraktikum, dessen Mindestdauer und die inhaltliche Ausrichtung von den einzelnen Hochschulen unterschiedlich vorgegeben werden. Eine landwirtschaftliche Berufsausbildung ersetzt in der Regel ein derartiges Praktikum.

Master

Der Master ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen. Er kann nur erworben werden, wenn ein erster akademischer berufsqualifizierender Anschluss vorliegt. Bewerber für einen Masterstudiengang haben deshalb entweder den Abschluss Bachelor oder sind Absolventen bisheriger Diplomstudiengänge.

Die Regelstudienzeit beträgt zwei bis vier Semester. Es werden konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge unterschieden. Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf das vorherige Bachelorstudium auf, wobei sie jedoch nicht zwingend an der derselben Hochschule abgeleistet werden müssen.

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge bauen nicht auf das vorausgegangene Bachelorstudium auf und sind interdisziplinär und schwerpunktverlagernd angelegt.

Masterstudiengänge sind inhaltlich so konzipiert, dass sie auf eine wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre vorbereiten bzw. berufliche Tätigkeitsfelder vorsehen, die eine vertiefte wissenschaftliche Kompetenz erforderlich machen.